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BGH, 08.02.1966 - 1 StR 615/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anhörung des Angeklagten zum Verzicht auf ursprünglich beantragte Beweismittel - Beschränkung des rechtlichen Gehörs durch Unterbrechungen beim Schlussvortrag - Unterschlagung durch Zueignung einer zuvor in Fremdbesitz gebrachten Sache - Schwere Unterschlagung bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61
Möbel unter Eigentumsvorbehalt - §§ 263, 246 Abs. 2, 52 StGB
Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 1 StR 615/65
Wer sich durch Betrug jedoch lediglich den Fremdbesitz an einer Sache verschafft hat, kann durch deren spätere Zueignung eine selbständige Unterschlagung begehen; hier liegt also keine durch den Betrug bereits mitbestrafte Nachtat vor (BGHSt 16, 280).Wie die Revision zutreffend erkannt, hat, nimmt das Landgericht, das sich ja auch auf die Entscheidung BGHSt 16, 280 ausdrücklich beruft, einen Fall der letztgenannten Art an.
Insbesondere ist es anerkannten Rechts, daß unter Eigentumsvorbehalt verkaufte und gelieferte Sachen bis zu ihrer vollständigen Bezahlung dem Käufer "anvertraut" sind und daher unter den verstärkten Strafschutz der "schweren Unterschlagung" fallen (BGHSt 16, 280).
- BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59
Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'
Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 1 StR 615/65
Eine Unterschlagung setzt allerdings tatbestandlich voraus, daß sich der Täter die fremde Sache nicht bereits durch eine strafbare Handlung, etwa durch Betrug, zugeeignet hat (BGHSt 14, 38). - BGH, 24.09.1963 - 1 StR 185/63
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …
Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 1 StR 615/65
Von einer unzulässigen Beschränkung des rechtlichen Gehörs beim Schlußvortrag (vgl. hierzu BGH Urt. v. 24. September 1963 - 1 StR 185/63 = MDR 1964, 72; s. auch MDR 1964, 471) kann danach keine Rede sein.