Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1966 - 1 StR 615/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,4300
BGH, 08.02.1966 - 1 StR 615/65 (https://dejure.org/1966,4300)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1966 - 1 StR 615/65 (https://dejure.org/1966,4300)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1966 - 1 StR 615/65 (https://dejure.org/1966,4300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,4300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anhörung des Angeklagten zum Verzicht auf ursprünglich beantragte Beweismittel - Beschränkung des rechtlichen Gehörs durch Unterbrechungen beim Schlussvortrag - Unterschlagung durch Zueignung einer zuvor in Fremdbesitz gebrachten Sache - Schwere Unterschlagung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61

    Möbel unter Eigentumsvorbehalt - §§ 263, 246 Abs. 2, 52 StGB

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 1 StR 615/65
    Wer sich durch Betrug jedoch lediglich den Fremdbesitz an einer Sache verschafft hat, kann durch deren spätere Zueignung eine selbständige Unterschlagung begehen; hier liegt also keine durch den Betrug bereits mitbestrafte Nachtat vor (BGHSt 16, 280).

    Wie die Revision zutreffend erkannt, hat, nimmt das Landgericht, das sich ja auch auf die Entscheidung BGHSt 16, 280 ausdrücklich beruft, einen Fall der letztgenannten Art an.

    Insbesondere ist es anerkannten Rechts, daß unter Eigentumsvorbehalt verkaufte und gelieferte Sachen bis zu ihrer vollständigen Bezahlung dem Käufer "anvertraut" sind und daher unter den verstärkten Strafschutz der "schweren Unterschlagung" fallen (BGHSt 16, 280).

  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 1 StR 615/65
    Eine Unterschlagung setzt allerdings tatbestandlich voraus, daß sich der Täter die fremde Sache nicht bereits durch eine strafbare Handlung, etwa durch Betrug, zugeeignet hat (BGHSt 14, 38).
  • BGH, 24.09.1963 - 1 StR 185/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 1 StR 615/65
    Von einer unzulässigen Beschränkung des rechtlichen Gehörs beim Schlußvortrag (vgl. hierzu BGH Urt. v. 24. September 1963 - 1 StR 185/63 = MDR 1964, 72; s. auch MDR 1964, 471) kann danach keine Rede sein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht